Barrierefreiheitserklärung für https://autohaus-thiede.de

Das die Autohaus Thiede GmbH setzt sich dafür ein, digitale Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Einschränkungen sicherzustellen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Nutzererfahrung für alle zu verbessern und die entsprechenden Standards zur Barrierefreiheit umzusetzen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Richtlinien

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren Anforderungen an Entwicklerinnen und Entwickler, um die Zugänglichkeit von Webinhalten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Richtlinien unterscheiden drei Konformitätsstufen: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA. Die Konformitätsstufe AA deckt sich mit Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) an eine zugängliche Website. Wir sehen diese Konformitätsstufe als Mindestanforderung an unsere Bemühungen, diese Website barrierefrei zu gestalten.

Die Autohaus Thiede GmbH bemüht sich stetig, die Barrierefreiheit dieser Website und weiterer digitalen Angebote zu verbessern. Wir sind der Überzeugung, dass es eine gemeinsame moralische Verpflichtung ist, allen Menschen – auch mit Einschränkungen – einen einfachen, barrierefreien und uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.

Wir haben das Ziel, alle Seiten und Inhalte auf https://autohaus-thiede.de zugänglich zu machen. Einige Inhalte entsprechen jedoch möglicherweise noch nicht vollständig den von uns angestrebten Standards der Barrierefreiheit. Dies kann daran liegen, dass derzeit noch die bestmögliche technische Lösung gesucht wird.

Diese Erklärung kann von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, um Verbesserungen oder Änderungen an unseren Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Feedback

Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Barrierefreiheit der Website des Brunnentheaters der Stadt Helmstedt. Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, melden Sie sich bitte bei uns:

E-mail: thiede.anfragen@gmail.com

Wir bemühen uns, innerhalb von 3 bis 5 Werktagen auf Ihre Nachricht zu reagieren.

Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2025 erstellt.